Spartakist Nr. 181

Januar 2010

 

Münster: Weg mit den Anklagen gegen Frauenrechtsdemonstranten!

Die nachfolgende Protesterklärung des Komitees für soziale Verteidigung (KfsV) vom 18. Dezember ging an die Staatsanwaltschaft Münster.

Wir protestieren gegen die fortwährende staatliche Repression gegen die über hundert Demonstranten, die nach einem Protest am 14. März 2009 gegen den sogenannten „1000-Kreuze-Marsch“ angeklagt wurden. Diese Demonstranten übten ihr Demonstrationsrecht aus, gegen diejenigen zu protestieren, die reaktionär gegen Frauenrechte mobilisieren, insbesondere gegen das Recht auf Abtreibung. Christlich-fundamentalistische Kampagnen ähnlich denen der „1000 Kreuze“ haben international direkt zu rechtsextremistischen Terroranschlägen geführt. Ein Beispiel ist die Ermordung Dr. George Tillers durch einen fanatischen Abtreibungsgegner Anfang dieses Jahres in den USA.

Die Verbindung der Faschisten zu diesen Themen in Deutschland ist nicht nur historisch. Am 4. Oktober 2008 marschierten 60 Neonazis in München gemeinsam mit solchen sogenannten „Lebensschützern“. Der „1000-Kreuze-Marsch“ war eine gefährliche Provokation, es gab jeden Grund, am 14. März 2009 dagegen zu protestieren.

Die Maßnahmen der Münsteraner Polizei, den Protest gegen fanatische Abtreibungsgegner einzukesseln und abzudrängen, und die anschließenden Anklagen gegen die Demonstranten können nur als ein Versuch verstanden werden, Demonstrationen für Frauenrechte einzuschüchtern und zu unterbinden. Das war ein empörender Einsatz der Staatsgewalt und ist von internationalem Interesse. Wir werden unser Bestes geben, diesen Fall in der Arbeiterbewegung bekannt zu machen.

Die Anklagen gegen die ersten der Beschuldigten, die vor Gericht kamen, wurden fallengelassen. Wir bestehen darauf, dass auch die Anklagen gegen die restlichen Demonstranten unverzüglich fallengelassen werden. Sofortige Einstellung aller Verfahren!

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Das KfsV begrüßt den Einsatz zur Verteidigung von Frauenrechten. Ein Angriff auf Einen ist ein Angriff auf Alle! Spendet für die rechtliche Verteidigung der Demonstranten: Schwarz-Rote Hilfe Münster, Konto Nr. 282 052 468, BLZ 440 100 46, Postbank Dortmund, der Verwendungszweck lautet „14. März“.